Leiden Sie unter dauerhaft schweißnassen Händen und Füßen, dann kann für Sie Botulinum, ein Wirkstoff, der aus der Faltenbehandlung bekannt ist, schnell und sicher Linderung verschaffen. Diese Behandlungsform ist unter den nicht-chirurgischen Verfahren die derzeit wirksamste Methode.![]() Klinische Studien und unsere Erfahrungen aus der Klinikalltag belegen, dass nach einer Injektionsbehandlung mit dem natürlichen Protein Botulinum bereits innerhalb weniger Stunden die Schweißproduktion erheblich verringert wird und sich damit ein verbessertes Wohlbefinden für den Patienten einstellt. Dafür wird der Wirkstoff mit einem Injektionsautomat - auf den Bruchteil eines Millimeters genau - oberflächlich in die Haut injiziert. Je nach Dosierung wird die Schweißproduktion blockiert oder eingeschränkt. Da nur lokal begrenzte Regionen des Körpers behandelt werden, ist der Patient weiterhin in der Lage zu schwitzen und so die eigene Körpertemperatur konstant zu halten. Andere Nervenfunktionen, wie das Fühlen oder Tasten der Haut, werden nicht beeinflusst. Botolinum eignet sich besonders für die Behandlung von übermäßigem Schwitzen auf der Stirn, in den Achseln, an den Händen und Füßen. Die Behandlung der Hände und Füße wird in Sedoanalgesie durchgeführt. Nach der Behandlung ist mit einer Wirkdauer von ca. 4-6 Monaten zu rechnen. Eine Wiederholung der Behandlung ist unbegrenzt möglich, wobei das Wirkintervall mit jeder Behandlung zunehmen kann. Nutzen Sie die Expertise der Medical Well Clinic Dresden bei der Behandlung von Hyperhidrose und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch online oder telefonisch unter der oben eingeblendeten Nummer.
* bei den angegebenen Preisen und Preisspannen handelt es sich um unverbindliche Richtwerte. Die Angabe soll als eine grobe Orientierung für den Interessenten dienen. Der Patient erhält vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag. Der Preis einer Behandlung ist abhängig vom Aufwand. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Abrechnungsbestimmungen für Krankenhäuser (DRG). |