Wir rechnen Krampfaderbehandlungen gemäß der Ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) als Leistung für Privatpatienten oder Selbstzahler ab. In Anlehnung an das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wird die klinische Betreuung abgerechnet. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) übernehmen die Kosten entsprechend der individuellen Vertragsbedingungen. Ebenso gibt es die Möglichkeit für Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, in unserer Privatklinik mit Kostenerstattung behandelt zu werden. Das ist entweder dann möglich, wenn der Patient über längere Zeit von verschiedenen Kassen-Ärzten erfolglos behandelt worden ist (Systemversagen), oder wenn es sich um ein Krankheitsbild handelt, das in Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung nicht mit gleicher Erfahrung und gleichem Behandlungsstandart versorgt werden kann (operative Lipödem-Therapie). Auch haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, über das Instrument der Kostenerstattung (für wenigstens drei Jahre) die Kostenübernahme durch ihren Krankenversicherer zu erlangen. Bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung stehen wir Ihnen gerne beratend zu Verfügung. |
