( à verwiesen von Ästhetische Chirurgie) Die Medical Well Clinic ist die einzige zugelassene Fachklinik für Venen und plastisch-ästhetische Chirurgie in Dresden und ist als private Krankenanstalt nach § 30 GewO konzessioniert. Sie unterliegt damit einer Reihe kontrollier-ender Rechtsverordnungen, zum Beispiel regelmäßigen Überprüfungen durch das zuständige Gesundheitsamt. Die Medical Well Clinic Dresden ist seit ihrer Gründung im Juli 2002 frei von Infektionen nach Operationen. Neben den eigenen Bemühungen der Klinikleitung um Einhaltung hoher Hygiene- und Operations-Standards gibt die Kontrolle durch öffentliche Behörden dem Patienten zusätzliche Sicherheit. Hingegen ist der Begriff "Praxisklinik" nicht geschützt und beschreibt eine Kassenarzt-Praxis mit Betten zur kurzfristigen Überwachung nach kleineren ambulanten Operationen. Auch der Begriff "Tagesklinik" ist nicht mehr geschützt. Er stand ursprünglich für die Betreuung älterer, hilfebedürftiger Menschen während der Tageszeit. Weder in einer "Praxisklinik" noch in einer "Tagesklinik" dürfen Patienten über Nacht (klinisch) betreut werden. Dafür bedarf es einer Konzessionierung nach Paragraph 30 Gewerbeordnung und Zulassung als private oder öffentlich-rechtliche Krankenanstalt. Der Wortanteil -klinik ist in beiden Begriffen irreführend und wird von einigen Ärzten bewußt irreführend verwendet. Wird eine klinikähnliche Betreuung in einer "Praxisklinik" oder "Tagesklinik" durchgeführt, macht sich der verantwortliche Arzt strafbar und abmahnbar. Keine Versicherung würde im Schadensfall eintreten. Rechnungen solcher "Kliniken" können angefochten werden. Zulassung (Konzessionierung) der Medical Well Clinic Dresden als private Krankenanstalt: Regierungspräsidium Dresden 33-4412.70/2001-04 ( à verwiesen von Ästhetische Chirurgie) |
